Kelbra
Kelbra liegt am Nordhang des Kyffhäuser-Gebirges in
der Goldenen Aue.
Die Bundesstraße 85 beginnt im
Nachbarort Berga führt durch Kelbra über den
Kyffhäuser nach Passau. Durch die Nähe zur Talsperre
Kelbra und zum Kyffhäuser ist die Stadt eine Art
Touristenzentrum, leidet aber auch unter dem starken
Ausflugsverkehr, da der vor allem für Motorradfahrer
sehr attraktive Kyffhäuseranstieg hier beginnt. In
der Nähe liegt die
Barbarossahöhle und das Bauernkriegspanorama in
Bad Frankenhausen. Kelbra ist ein guter Ausgangsort
für Ausflüge in den Harz.
Kelbra wurde 1093 erstmals urkundlich erwähnt als
Chelvera. Das Stadtrecht wurde Kelbra 1351
verliehen.
Graf Heinrich von Hohnstein wurde nach der
Beendigung des Fleglerkrieges und der Heldrunger
Fehde am 8. Januar 1413 von den Landgrafen Friedrich
IV., Wilhelm II. und Friedrich d. J. von Thüringen
die Schlösser und Städte Heldrungen und Wiehe gegen
Abtretung seiner Ansprüche auf Kelbra, Harzgerode,
Güntersberge, Hoym, Ballenstedt und Sandersleben
überlassen. Die Wettiner, die aufgrund ihrer Stärke
bereits im 14. Jahrhundert eine entscheidende
Machtposition in der Goldenen Aue errungen hatten,
bauten jedoch in Kelbra keine eigene Verwaltung auf,
sondern versetzten die an der Peripherie ihrer
eigenen Besitzungen gelegene Stadt nebst Schloss und
Zubehör an zuverlässig erscheinende Pfandnehmer. Sie
glaubten, diese in den Grafen von Schwarzburg und zu
Stolberg gefunden zu haben. Am oder unmittelbar vor
dem 3. August 1413 erfolgte zunächst für drei Jahre
die pfandweise Überlassung von „sloß Kelbra, hus
unde stadt mit dorffern, ackern“ und allem Zubehör
für 12.500 Rheinische Gulden und 160 Mark Erfurter
Silberwährung an die Brüder Heinrich und Botho zu
Stolberg. Nach Ablauf der Dreijahresfrist erneuerten
die Landgrafen von Thüringen am 6. Februar 1417 die
Verpfändung von Schloss und Stadt Kelbra nebst
Zubehör. Pfandnehmer waren diesmal Graf Botho zu
Stolberg und Graf Heinrich von Wernigerode. Als
Zeitraum wurden sechs Jahre festgelegt und im
Vertragstext die Klausel aufgenommen, dass im
Kriegsfall die Grafen den Wettinern Beistand leisten
sollen. Aufgrund einer Schuld der Grafen Botho zu
Stolberg und Heinrich von Wernigerode in Höhe von
973 lötigen Mark Silber Erfurter Währung, die ihnen
ihr Oheim Graf Heinrich von Schwarzburg abnahm,
sagten sie ihm am 6. Dezember 1418 zu, die Hälfte
der Pfandsumme zu überlassen, falls die Wettiner
Kelbra einlösen würden. Die Wettiner waren in den
darauffolgenden Jahren nicht an einer solchen
Einlösung interessiert. Daher ersuchten die beiden
Grafen zu Stolberg und von Schwarzburg die Herzöge
Friedrich und Sigismund von Sachsen, ihnen Kelbra
als Gesamtlehen zu überlassen. Der daraufhin
ausgestellte Lehnsbrief datiert auf den 19.
September 1428.
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnte am 23. März 1461
Metze, die Gemahlin seines Geheimen Rathes Graf
Heinrich zu Stolberg, mit dem halben Schloss Kelbra
als Leibgedinge. 1478 überließ der Stolberger Graf
diese Hälfte als Pfand dem Amtmann Ritter Hans
Knauth.
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